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Importsteuer auch auf Elektroautos

  • anette.michel
  • 9. November 2023


Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Das Wachstum der Elektromobilität habe zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer geführt. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.

Der Bund erhebt gestützt auf das Automobilsteuergesetz eine Steuer von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport. Der Ertrag aus der Automobilsteuer ist gemäss Bundesverfassung zweckgebunden und wird dem NAF zugewiesen. Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit.

Der VCS hatte in der Vernehmlassung die Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektroautos unterstützt, forderte jedoch, die Steuer anhand des spezifischen Energieverbrauches anstatt des Preises festzulegen. Weiter forderte der VCS, die Einnahmen aus der Steuer nicht dem Nationalstrassenfonds zukommen zu lassen, sondern der allgemeinen Bundeskasse, damit insbesondere auch Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und zur Anpassung an die Klimaerhitzung finanziert werden könnten.

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