Nutzfahrzeuge: Mehr Effizienz dank neuer CO₂- Vorschriften

Der Verkehr ist in der Schweiz der grösste Verursacher von Treibhausgas-Emissionen. Bei den Lieferwagen und leichten Sattelschleppern besteht ein grosses Sparpotenzial. Deshalb gelten seit dem 1. Januar 2020 – analog zu den Personenwagen – auch für diese Fahrzeugkategorie CO₂-Emissionsvorschriften.

  • Thomas Weiss, Bundesamt für Energie
  • 1. Februar 2022
Auch ein Abdeckvlies – wie hier am Rhonegletscher – kann das Schmelzen der Gletscher nicht verhindern. Die CO₂-Emissionsvorschriften sollen dafür sorgen, dass Fahrzeuge nicht noch stärker zur Klimaerhitzung beitragen.
Bild: happyalex 123rf


In der Schweiz waren 2020 rund 400'000 Lieferwagen immatrikuliert. Ihr Bestand hat seit dem Jahr 2000 um rund 75% zugenommen. Die zunehmende Bedeutung zeigt sich auch in den Zulassungszahlen von neuen Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (kurz: leichte Nutzfahrzeuge, LNF) in der Schweiz: Gemäss Bundesamt für Strassen ASTRA wurden 2019 vor Corona rund 35 600 neue LNF in Verkehr gesetzt, was einer Zunahme von 7,7 % gegenüber 2018 entspricht. Aufgrund der Corona-Krise waren es im 2020 noch 28'000 Zulassungen – ein Minus von 19%. In den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres haben die Verkäufe gegenüber dem Vorjahr wieder um 8% zugenommen.

Mit der Anzahl Neuzulassungen sowie der Fahr- und Transportleistung steigen auch die CO2-Emissionen. Umso wichtiger ist es, dass die LNF dazu beitragen, die vom Verkehrssektor verursachten CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese machen in der Schweiz rund einen Drittel der Gesamtemissionen aus (ohne internationalen Flugverkehr). Mit dem im Rahmen der Energiestrategie 2050 teilrevidierten CO2-Gesetz sind Anfang 2020 CO2-Emissionsvorschriften für LNF eingeführt worden. Die Vorschriften sind stark an die entsprechende EU-Verordnung angelehnt. In der Schweiz gilt ein Flottenzielwert von 186 Gramm CO2/km (nach WLTP-Fahrzyklus) – das entspricht ungefähr einem Verbrauch von rund 7 Litern Diesel auf 100 Kilometer.

Mehr effiziente Fahrzeuge zur Verfügung

Erfreulicherweise wird das Angebot von effizienten Fahrzeugen zunehmend breiter. So haben erste Paket- und Zustelldienste bereits eine hohe Anzahl von Elektro-Lieferwagen im Einsatz, die sich gerade für den Verteilverkehr besonders eignen. Zudem wird in Anlehnung an eine entsprechende Regelung in der EU das Mehrgewicht alternativer Antriebe bei den LNF zukünftig kompensiert werden, um die Zuladung dieser Antriebe nicht einzuschränken. Hiervon wiederum profitieren insbesondere E-Lieferwagen mit den teils schweren Batterien.

Ziele für alle Importeure

Seit dem 1. Januar 2020 muss jeder Importeur für seine Neuwagenflotte eine spezifische CO2-Zielvorgabe einhalten. Sie wird seit Anfang 2021 auf Basis des durchschnittlichen Zielwerts von 186 Gramm CO2/km berechnet, wobei das Leergewicht der Fahrzeuge berücksichtigt wird. Wenn die CO2-Emissionen einer Neuwagenflotte die Zielvorgabe überschreiten, wird pro Gramm Überschreitung und Fahrzeug ein Sanktionsbetrag von Fr. 103.50.– fällig.

Wie in der EU können sich Importeure zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen, um gemeinsam die Zielvorgabe zu erreichen. Sie können dabei innovative Technologien (sogenannte Ökoinnovationen) geltend machen. Auch das Abtreten von Fahrzeugen zwischen Importeuren ist möglich, analog zum CO2-Vollzug für Personenwagen.

Neues Prüfverfahren für alle LNF

Für die Typenzulassung neuer LNF gilt seit September 2018 für die Ermittlung von Verbrauch und CO2-Emissionen das realistischere Messverfahren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP). Seit September 2019 müssen alle Fahrzeuge bei der Erstzulassung WLTP-Messwerte ausweisen. Mit der Einführung des CO2-Zielwerts per 2020 sind die Importeure von LNF gefordert, die durchschnittlichen Emissionen ihrer Fahrzeugflotte weiter zu reduzieren. Wollen die Importeure in die Nähe des vom Volk beschlossenen CO2-Zielwerts kommen, müssen sie noch mehr effiziente Fahrzeuge importieren und den Anteil alternativer Antriebe stark erhöhen. Im ersten Halbjahr 2021 machten Steckerfahrzeuge rund 4% der Neuzulassungen au.