Recht auf Ladeanschluss rückt näher

Geht es nach dem Willen des Parlaments, können Vermieter*innen die Installation von Ladestationen nicht mehr einfach verweigern. Bis es soweit ist, kann es aber noch eine Weile dauern.

  • Andreas Käsermann, Mediensprecher des VCS Schweiz
  • 3. Dezember 2025
Der Kauf eines Elektrofahrzeugs hängt stark davon ab, ob am Wohnort eine Ladeinfrastruktur vorhanden ist.
Bild: Adobe Stock - rh20


Wer ein E-Auto besitzt, ist auf eine Lademöglichkeit angewiesen. Vielen Menschen, die zur Miete wohnen, wird die Ladestation beim eigenen Parkplatz verweigert – mitunter mit kruden Argumenten und gelegentlich aus Prinzip. Auch im Stockwerkeigentum kann sich die Versammlung gegen die gewünschte Wallbox stellen. Noch.

Dabei ist klar: Wer sein E-Auto zu Hause laden kann, schafft sich eher ein solches an. Das trägt spürbar zur Energiewende und zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors bei. Ist jedoch keine Ladestation verfügbar, sehe die Situation anders aus, sagte der Urheber des «Rechts auf Laden», GLP-Präsident Jürg Grossen, in der Debatte im Nationalrat: «Käufer*innen müssen sich bei der Fahrzeugbeschaffung notgedrungen wieder für einen Verbrenner entscheiden. Wir verfügen damit leider über die europaweit schlechtesten Voraussetzungen für die Elektrifizierung der Autos.»

Tatsächlich hinkt die Schweiz beim Recht auf Heimladestationen im internationalen Vergleich hinterher. In mehreren europäischen Ländern bestehen weitergehende gesetzliche Vorgaben oder Rechte. So gibt es seit 2020 in Deutschland das «Recht auf eine Wallbox». Die EU-weite Gebäuderichtlinie verpflichtet ausserdem dazu, bei Neubauten und bei grösseren Sanierungen umfangreiche Vorinstallationen für Ladeinfrastrukturen umzusetzen. Auch für grosse bestehende Gebäude gibt es künftig Umrüstpflichten.

Hierzulande ging es in der Sache bislang beschaulicher vonstatten. Dank breiter Unterstützung bis ins bürgerliche Lager bewegt sich nun aber die Politik: Dereinst müssen Vermieter*innen den Einbau einer Ladestation grundsätzlich erlauben; sie dürfen aber etwa bei technischen Problemen, baulichen Hürden oder unverhältnismässigen Kosten das Gesuch mit Begründung ablehnen. Das Gesetz wird also voraussichtlich kein pauschales Recht auf eine Ladestation und schon gar keine Verpflichtung enthalten; aber einen klaren Anspruch auf Umsetzung bei berechtigtem Interesse bringen.

Schub für die Elektrifizierung

Rund 80 Prozent aller Ladevorgänge finden gemäss Swiss eMobility zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Diese Zahl belegt das Bedürfnis. Wer zudem das Fahrzeug etwa am Wochenende tagsüber laden kann, tut dies «netzdienlich» – während der Phasen geringen Verbrauchs und hoher Solarstromproduktion. Das entlastet das Stromnetz und ermöglicht es, die Vorteile der Elektromobilität voll auszuschöpfen. «Wir wären geradezu töricht, wenn wir dieses Potenzial nicht nutzen würden», so Grossen weiter.

Ohne Frage wird die Infrastruktur für privates Laden ein weiteres Argument für den Umstieg vom Verbrenner auf ein Elektroauto liefern. Zwar hat das Bundesamt für Energie im August 2025 bereits über 19 000 zugängliche Ladepunkte gezählt. Das öffentliche Ladenetz sei also gut ausgebaut und wachse weiter, sagt Luca Maillard, Projektleiter eco-auto: «Auch gibt es vielerorts Plätze, an denen das Auto über Nacht abgestellt und der Akku geladen werden kann. Aber wenn man schon über einen privaten Parkplatz verfügt, sollte man da unbedingt auch laden können.»

Der Schritt des Parlaments markiert darum einen Wendepunkt. Trotzdem dürfte es nur im allerbesten Fall ab 2027 ein verbrieftes Recht auf Laden geben. Doch der Beschluss könnte bereits jetzt eine gewisse vorauseilende Wirkung haben: Auch Vermieter*innen wissen um die bevorstehende Regelung. Sie dürften sich nun einfacher überzeugen lassen und einer Ladestation möglicherweise eher zustimmen.